Ein verstopfter Abfluss führt oft zur Frage, wer für die Reparatur zuständig ist. Florian Fischer von Grund & Boden Immobilien GmbH sagt: Vermieter müssen sich kümmern, damit die Rohre funktionieren. Sie sollten die Kosten übernehmen, es sei denn, der Mieter hat den Schaden verursacht.
Wenn Mieter ein Problem entdecken, sollten sie es ihrem Vermieter melden. Dieser muss genug Zeit bekommen, den Abfluss zu reparieren. Wenn Mieter selbst Hand anlegen, bevor der Vermieter reagieren konnte, können sie für Schäden verantwortlich gemacht werden.
Wichtige Erkenntnisse
- Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 535 BGB) hat der Vermieter die Pflicht, die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu überlassen und zu erhalten.
- Mieter müssen Verstopfungen umgehend dem Vermieter melden und angemessene Fristen zur Beseitigung setzen.
- Bei Rohrverstopfungen aufgrund unsachgemäßer Nutzung kann der Mieter haftbar gemacht werden.
- Die Kostenübernahme für Kleinreparaturen umfasst normalerweise nicht die Reinigung verstopfter Abflüsse.
- Eine zügige Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter ist entscheidend zur Minimierung von Schäden und zur Klärung der Verantwortlichkeiten.
Rechtliche Grundlagen: Wer haftet wann bei einer Abflussverstopfung?
Bei einer Abflussverstopfung ist der Vermieter zuständig. Das ergibt sich aus dem Mietrecht, genauer gesagt aus § 535 BGB. Er muss sicherstellen, dass die Mietwohnung nutzbar bleibt. Verzögert er die Reparatur oder hat er die Rohre nicht gewartet, kann das teuer werden. In solchen Fällen kann der Mieter Schadensersatz verlangen. Etwas Gutes für Mieter gibt es: Eine Rohrverstopfung zählt fast nie als Kleinreparatur. Also muss der Vermieter sich darum kümmern.
Verpflichtungen des Vermieters
Instandhaltung von leitungen gehört meistens zum Job des Vermieters. Doch nicht, wenn der Mieter etwas kaputt gemacht hat und das klar nachgewiesen ist. Gemäß § 535 BGB muss der Vermieter sorgfältig sein. Die Mietwohnung muss angemessen nutzbar sein. Verzögert er Reparaturen, kann das teuer werden. Bei Schäden haftet er.
Gesetzliche Grundlage | Pflicht des Vermieters | Ausnahmen |
---|---|---|
§ 535 BGB | Mietobjekt in gebrauchsfähigem Zustand überlassen und erhalten | Pflichtverletzung des Mieters |
§ 536c BGB | Sofortige Benachrichtigung des Vermieters über Mängel | Keine |
Verantwortung und Pflichten des Mieters
Mieter müssen schnell melden, wenn etwas nicht stimmt. Gerade bei Schäden ist schnelles Handeln wichtig. PhD-Schutz normiert das, auch bei Rohrverstopfungen.
Wenn der Mieter den Abfluss selbst reinigt und dabei Fehler macht, muss er zahlen.
Wer die Kosten für die Reinigung übernimmt, steht im BGB. § 538 regelt, dass Mieter nicht ohne weiteres zahlen müssen. Eine Regel im Vertrag, die Mieter zur Kasse bittet, ist oft nicht gültig, so entschied das OLG Hamm.
Abfluss verstopft Mieter oder Vermieter zuständig: Anwendungsfälle und Beispiele
Abflussverstopfungen passieren oft durch falsche Nutzung. Damenbinden, Babywindeln und viel Fett können Abflüsse blockieren. Wenn das geschieht, muss der Mieter die Reparatur zahlen.
Kalkablagerungen führen manchmal zu Verstopfungen. Bei dieser Art der Beschädigung sind Mieter jedoch meist nicht schuld. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, die Abflüsse in Ordnung zu bringen.
Sind Abflüsse blockiert, sollten Mieter zuerst prüfen, ob sie die Ursache sind. Wenn ja, können sie selbst oder die Hausverwaltung die Reparatur organisieren. In Mehrfamilienhäusern ist es schwieriger nachzuweisen, wer schuld ist.
Laut § 536a Abs. 2 BGB kann ein Mieter Probleme wie eine Abflussverstopfung selbst lösen. Die entstandenen Kosten kann er dann vom Vermieter zurückfordern, wenn dieser nicht schnell genug reagiert. Wichtig dabei ist, die Hausverwaltung darüber zu informieren.
Nicht jede Abflussverstopfung ist vermeidbar. Doch oft kommen sie von falschem Verhalten, wie dem Spülen von Essensresten. In solchen Fällen muss der Mieter die Reparatur zahlen.
Zusammengefasst:
- Der Mieter zahlt bei falscher Nutzung (z. B. das Spülen von Damenbinden).
- Der Vermieter kümmert sich bei normalem Verschleiß oder Kalkablagerungen.
Fazit
Der Vermieter muss normalerweise eine Rohrverstopfung beseitigen, laut § 535 BGB. Er kann aber die Kosten zurückfordern, falls der Mieter schuld ist. Findet man keinen Schuldigen, bezahlt der Vermieter. Wichtig: Klauseln, die die Kosten auf den Mieter schieben, sind ungültig.
Bei wichtigen Reparaturen sollte man nicht zu lange mit Formalitäten warten. Große Reparaturen übernimmt am besten ein Experte. Es ist gut, auch einen Sachverständigen dabei zu haben. Ein genauer Plan inklusive Schadensanalyse, Finanzierungsplan und Kontrolle der Arbeitsschritte ist entscheidend.
Dinge wie Rohrverstopfungen sind keine Kleinigkeit, die der Mieter einfach macht. Der Vermieter hat zuerst die Chance zur Reparatur. Nur wenn es wirklich ein Notfall ist, sollte der Mieter selbst tätig werden. Im Falle eines Rechtsstreits muss der Vermieter zeigen können, dass er nicht verantwortlich ist. Gleiche Regeln gelten für Rohre in Mehrfamilienhäusern.
Es ist sehr wichtig, dass Mieter und Vermieter gut und schnell kommunizieren. So lassen sich weitere Schäden und Streit vermeiden. Der Vermieter kümmert sich normalerweise um die Reparatur, wenn der Mieter keine Schuld trägt.