Bei einer Verstopfung ist der Vermieter normalerweise für die Reparatur zuständig. Er muss die Rohre instand halten. Diese Regel gilt, wenn die Verstopfung am täglichen Gebrauch oder Baumängeln liegt (§ 535 BGB).
Der Mieter muss dem Vermieter eine Verstopfung sofort melden. Wenn der Vermieter nicht handelt, darf der Mieter die Miete kürzen. Das ist in manchen Fällen möglich.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Vermieter hat die Pflicht, die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu überlassen (§ 535 BGB).
- Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann den Mieter zur Übernahme der Kosten für Bagatellschäden verpflichten.
- Mieter haften in der Regel für Schäden, die durch unsachgemäße Entsorgung entstehen.
- Der Vermieter ist schadensersatzpflichtig, wenn er seine Überprüfungspflichten vernachlässigt und dadurch Schäden entstehen.
- Eine Mietminderung um bis zu 30% ist möglich, wenn die Dusche aufgrund eines verstopften Abflusses nicht benutzbar ist.
Ursachen und Verantwortung bei verstopften Abflussrohren
Verstopfte Abflussrohre sind oft ein Problem, das sowohl Mieter als auch Vermieter angeht. Es ist wichtig, die Ursachen zu klären und die Verantwortlichkeiten sicher zu stellen. So kann die Kostenverteilung fair erfolgen.
Häufige Ursachen für Rohrverstopfungen
Abflussrohre verstopfen aus verschiedenen Gründen. Dazu zählen Fett, Essensreste, Haare und Hygieneartikel. Fett und Essensreste bilden harte Blockaden im Rohr. Haare und Seifenreste sind oft im Badezimmer zu finden.
Wenn der Abfluss gluckert, droht eine Verstopfung. In solchen Fällen sollte man sofort den Notdienst für Abfluss Verstopfung rufen.
Verantwortlichkeit des Vermieters
Nach § 535 BGB muss der Vermieter für die Abwasserrohre sorgen. Sie sollen einwandfrei funktionieren, um den Mietern keine Probleme zu bereiten. Das Entfernen von Verstopfungen gehört auch dazu.
Beanstandet ein Mieter eine Verstopfung und der Vermieter reagiert nicht, kann die Miete reduziert werden. Das ist möglich, wenn die Wohnung wegen der Verstopfung nicht normal genutzt werden kann.
Verantwortlichkeiten | Maßnahmen |
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Vermieter |
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Mieter |
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Verantwortlichkeit des Mieters
Der Mieter trägt Schuld an Schäden und Verstopfungen, die seine Fehler sind. Dazu zählt auch, wenn Gäste eine Verstopfung verursachen. Er muss den Vermieter schnell über solche Probleme informieren.
Falls der Mieter schuld ist, muss er für die Beseitigung zahlen. Es ist wichtig, Abflussprobleme direkt zu melden und sehr vorsichtig zu sein.
Abflussrohr verstopft Mieter oder Vermieter
Vermieter müssen sich meist um die Rohre kümmern. Wenn ein Abfluss verstopft ist, liegt die Verantwortung oft bei ihnen. Sie müssen die Kosten übernehmen, außer der Mieter ist schuld.
Ein Mieter sollte den Vermieter schnell über eine Verstopfung informieren. Der Vermieter hat dann Zeit, das Problem zu lösen. Versucht der Mieter selbst zu helfen und macht dabei Fehler, muss er zahlen.
Wenn der Mieter die Rohre falsch benutzt hat (z.B. durch falsches Entsorgen von Damenbinden oder viel Fett), muss er die Kosten tragen. Mieterrechte bei Abflussproblemen bleiben aber bestehen, wenn der Vermieter nicht angemessen reagiert. In diesem Fall kann der Mieter weniger Miete zahlen.
Bei Folgeschäden nach einer Verstopfung haften Mieter und Vermieter. Der Vermieter muss aber beweisen, dass es der Mieter war, der die Verstopfung verursachte.
In Mehrfamilienhäusern ist die Schuld oft schwer nachzuweisen. Der Vermieter muss beweisen, wer die Verstopfung verursacht hat. War die Ursache nicht klar, ist er in der Pflicht.
Mieter müssen sich schnell melden, wenn ein Abfluss verstopft ist. Versäumen sie das, könnten sie für die Schäden zahlen müssen. Bei ernsten Problemen können sie aber auch selbst einen Handwerker rufen. Die Kosten muss dann der Vermieter übernehmen, wenn der Mieter in seinem Recht ist.
Fazit
Die Kosten für die Rohrreinigung trägt oft der Vermieter. Das gilt, wenn der normale Gebrauch die Verstopfung verursachte.
Diese Regelung steht in § 535 BGB. Sie besagt, dass der Vermieter die Instandhaltung übernimmt. Dazu gehört auch die schnelle Beseitigung von Blockaden.
Wenn der Mieter die Verstopfung verursachte, muss er zahlen. In Mehrfamilienhäusern ist es manchmal schwer, den Schuldigen zu finden. In solchen Fällen zahlt meist der Vermieter. Das liegt daran, dass es um Reparaturkosten geht und nicht um umlagefähige Betriebskosten.
Eine Regel, die Mietern Teilkosten für unidentifizierte Verstopfungen auferlegt, ist ungültig. Gute Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter hilft, große Schäden und Kosten zu vermeiden.
Bei komplizierteren Schäden können Experten benötigt werden. Öffentlich bestellte Sachverständige oder Architekten können helfen. Alle Parteien sind daran interessiert, das Problem schnell zu lösen und die Immobilie ordentlich zu nutzen.