Mieter fragen sich oft, wer für einen verstopften Abfluss aufkommt. Laut § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung in gutem Zustand halten. Darunter fallen auch einwandfreie Wasserleitungen und freie Abflussrohre.
Florian Fischer von Grund & Boden Immobilien GmbH sagt, die Ursache zählt. Dinge wie Verschleiß, Muffenversatz oder Kalk sind seine Sache. Aber, wenn der Mieter Hygieneartikel herunterspült oder Fettreste ins Rohr kommen und es deswegen verstopft, muss der Mieter zahlen.
Wichtige Erkenntnisse
- Gemäß § 535 BGB muss der Vermieter eine mietfähige Wohnung bereitstellen und erhalten.
- Eine Mietminderung um bis zu 30% kann erfolgen, wenn wesentliche Nutzung der Wohnung nicht möglich ist.
- Der Vermieter muss zweifelsfrei nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat.
- Mieter haften bei unsachgemäßer Nutzung oder eigenständigen Reinigungsversuchen für Schäden.
- Eine rechtzeitige Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter ist unerlässlich zur Schadensvermeidung.
Wer ist verantwortlich bei einem verstopften Abfluss?
Ein verstopfter Abfluss kann Mieter oder Vermieter betreffen. Die Verantwortlichkeit hängt von der Ursache ab. Die Rechtsprechung entscheidet, wer die Kosten trägt.
Pflichten des Vermieters bei verstopften Abflüssen
Gemäß § 535 BGB muss der Vermieter Reparaturen vornehmen lassen und zahlen. Das ist vor allem so, wenn etwaige Mängel oder Abnutzung die Verstopfung verursacht haben.
Fakt ist, wenn die Dusche nicht geht wegen einem Abfluss, manche Mieten niedriger sein könnten. Gerade dabei spielt die Behauptung, dass eine Rohrverstopfung eine Kleinreparatur ist, keine Rolle.
Kriterium | Vermieter | Mieter |
---|---|---|
Ursachen der Verstopfung | Abnutzung, bauliche Mängel | Unsachgemäße Nutzung |
Kostenübernahme | Ja, bei mangelnder Eindeutigkeit der Ursache | Ja, bei nachweisbarem Selbstverschulden |
Meldepflicht | Nein | Ja, unverzüglich |
Pflichten des Mieters bei verstopften Abflüssen
Der Mieter sollte den Vermieter sofort informieren, damit der das Problem lösen kann. Wenn der Mieter selbst Schuld ist, muss er für alle Kosten aufkommen. Falsch entsorgtes Geschirr oder Fett führt oft zu Rohrverstopfungen. In einem Mehrfamilienhaus liegt die Beweislast jedoch oft beim Vermieter.
Beauftragt der Mieter eigenmächtig einen Handwerker, muss das nicht immer der Vermieter zahlen. Es sei denn, es ist ein echter Notfall. Am Ende bestimmen die Umstände, wer bei einem verstopften Abfluss zahlt.
Letztendlich kann ein abfluss verstopft sein, aber es obliegt den Parteien zu beweisen, wer für die Verstopfung verantwortlich ist. So führt ein verstopfter Abfluss oft zu Diskussionen über die Kosten und das Beheben des Problems in einer Mietwohnung.
Abfluss verstopft Toilette Vermieter zuständig
Steht die Toilette still, fragt man sich oft: Wer kümmert sich drum? In der Regel fällt die Zuständigkeit zum Reinigen und Reparieren auf den Vermieter. Dies schließt auch die Abflussreinigung mit ein.
Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung
Normalerweise muss der Vermieter für den Abfluss sorgen. Für das Lösen von Rohrverstopfungen gilt dies auch. Ein verstopfter Abfluss in einer Mietwohnung ist also meistens sein Problem.
Ist die Verwendung des Abflusses normal und vertragsgemäß, muss der Vermieter für die Reinigung zahlen. Wenn er das nicht tut und der Abfluss bleibt verstopft, kann der Mieter die Miete reduzieren. Und zwar um bis zu 30%.
Es gibt aber Ausnahmen: Zahlt der Mieter unsachgemäß, muss er die Reinigungskosten übernehmen. Unstimmigkeiten bei der Verursacherfrage darf der Vermieter nicht auf die lange Bank schieben. Er muss genau beweisen, wer die Verstopfung verursacht hat.
Ist ein Mietshaus verstopft, muss der Mieter schnell Bescheid sagen, um Schlimmeres zu verhindern. Wird dann ohne Rücksprache ein Handwerker gerufen, könnte der Mieter auf den Kosten sitzen bleiben. Er sollte immer dem Vermieter zuerst die Chance zur Selbstbehebung geben. Ist der Vermieter nicht zu erreichen und das Problem drängt, darf der Mieter alleine handeln. Die Kosten muss dann der Vermieter tragen.
Fazit
Wichtig zu wissen ist, dass meist der Vermieter ein verstopftes Rohr reparieren muss. Das gilt, wenn der Mieter nicht schuld ist. Kosten für die Reparatur übernimmt sonst der Vermieter.
Das Thema „Kleinreparaturklausel“ in Mietverträgen deckt eine Rohrverstopfung nicht ab. Hat der Mieter die Verstopfung verursacht, kann der Vermieter Geld für den Schaden verlangen. Er muss aber beweisen, dass die Schuld beim Mieter liegt und nicht bei ihm.
In Mehrfamilienhäusern ist es schwieriger, die Schuld zu klären. Der Vermieter muss zeigen, wer verantwortlich ist. Der Mieter sollte in solchen Fällen trotzdem den Vermieter umgehend informieren. Dieser braucht die Chance, das Problem selbst zu lösen, bevor der Mieter einen Klempner holt.
Durch offene Kommunikation und Wissen um die eigenen Pflichten lassen sich Probleme oft schnell lösen. Wichtig ist, dass beide Seiten bei Wasserschäden rasch handeln und die Leitungen gut pflegen. So bleibt der Abfluss frei und es entstehen weniger Missverständnisse um die Kosten.