Ein verstopfter Abfluss wirft die Frage auf: Wer bezahlt die Abflussreinigung? Meistens zahlt der Vermieter, vor allem bei normalem Verschleiß oder vertragsgemäßem Gebrauch. Nach dem Gesetz muss der Vermieter die Wohnung im nutzbaren Zustand halten.
Dennoch kann der Mieter zahlen müssen, wenn er selbst für die Verstopfung sorgt. Das passiert, wenn jemand Dinge wie Essenreste oder Hygieneartikel in den Abfluss wirft. In solchen Fällen gilt das als falsche Nutzung und der Mieter zahlt.
Wichtige Erkenntnisse
- Bei normalem Gebrauch zahlt der Vermieter für die Reinigung.
- Mieter müssen Kosten tragen, wenn sie den Abfluss falsch nutzen.
- Eine sofortige Meldung an den Vermieter vermeidet große Schäden.
- Der Vermieter ist für den funktionsfähigen Abfluss verantwortlich.
- In Wohnanlagen zahlt jede Partei anteilig, wenn die Verantwortlichkeiten unklar sind.
Die Verantwortung des Vermieters und des Mieters
Ein verstopfter Abfluss ist ärgerlich und kann Probleme machen. Im Mietrecht gibt es klare Regeln, wer zuständig ist für was. Nach dem Gesetz muss der Vermieter sicherstellen, dass die Wohnung immer nutzbar ist. Aber was muss jeder wirklich machen?
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist für die Abwasserrohre verantwortlich. Wenn das Wasser nicht mehr abläuft wegen einer Verstopfung, muss der Vermieter die Reparaturen zahlen. Normalerweise hilft die Klausel für Kleinreparaturen nicht bei Rohrproblemen, weil die Mieter nicht direkt helfen können.
Der Vermieter kann die Kosten auf den Mieter schieben, wenn der Mieter die Verstopfung durch falsche Verwendung verursacht hat. Zum Beispiel, wenn Artikel wie Hygieneartikel, Essensreste oder viel Toilettenpapier den Abfluss blockieren. In Gerichtsfällen muss der Vermieter beweisen, dass die Verstopfung nicht durch normale Nutzung entstanden ist.
Pflichten des Mieters
Wenn der Abfluss verstopft ist und das Wasser nicht mehr abläuft, muss der Mieter schnell den Vermieter informieren. Wenn der Mieter zu lange wartet oder nicht meldet, kann er für Schäden verantwortlich gemacht werden. Der Mieter ist auch schuld, wenn er selbst versucht, die Verstopfung zu lösen und dabei Schäden verursacht.
Der Mieter muss sorgsam mit den Rohren umgehen, um Verstopfungen zu verhindern. Das bedeutet, er soll keine Hygieneartikel ins Klo werfen oder Fett in den Abfluss kippen. Wenn der Mieter das doch macht und als Schuldiger herauskommt, muss er die Rohrreinigung zahlen. Aber der Mieter kann eine Fachkraft holen, wenn der Vermieter nichts tut, obwohl er Bescheid weiss.
- Verstopfungen, die durch Kalkablagerungen oder normale Haarverluste entstehen, gelten nicht als schuldhaftes Verhalten des Mieters.
- Mieter sind schadenersatzpflichtig, wenn sie Verstopfungen nicht rechtzeitig melden oder eigenmächtig beheben.
- Der Vermieter muss den Zustand der Rohre regelmäßig überprüfen, um kostenintensive Folgeschäden zu vermeiden.
Verantwortlichkeit | Kostenübernahme |
---|---|
Verstopfter Abfluss durch normale Nutzung | Vermieter |
Verstopfter Abfluss durch unsachgemäße Nutzung (z.B. Hygieneartikel, Fett) | Mieter |
Verstopfter Abfluss, eigenmächtige Reparaturversuche durch Mieter | Mieter |
Verstopfter Abfluss außerhalb der Mieträume | Vermieter (sofern nicht andere Klauseln wirksam sind) |
Abfluss verstopft wasser läuft nicht ab wer zahlt
Ein verstopfter Abfluss ist oft ein Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Laut Gesetz muss der Vermieter die Rohre in Ordnung halten, § 535 BGB. Das heißt, bei normaler Verstopfung, durch Haare oder Essen im Abfluss, bezahlt der Vermieter die Reinigung.
Wenn ein Mieter aber schuld an der Verstopfung ist, muss er zahlen. Zum Beispiel, wenn Essen oder Hygieneartikel falsch entsorgt werden. Dann muss der Vermieter beweisen, dass die Verstopfung nicht normaler Abnutzung zuzuschreiben ist.
Streitig wird es, wenn die Gerichte Schuld zuweisen sollen. Hier entscheiden sie oft je nach Fall. Ein Gerichtsurteil könnte auch eine Mietminderung von bis zu 30% für den Mieter vorsehen, wenn der Vermieter zu spät reagiert.
Um Ärger zu vermeiden, sollte ein Mieter sofort den Vermieter informieren, wenn es zu einer Verstopfung kommt. So können Schäden begrenzt und die Reinigungskosten übernommen werden. Es sei denn, der Mieter hat die Verstopfung durch falsches Verhalten verursacht.
Situation | Verantwortung | Kosten |
---|---|---|
Üblicher Gebrauch (z.B. Haarverlust) | Vermieter | Vermieter trägt die Kosten |
Nachweislich unsachgemäße Nutzung durch den Mieter | Mieter | Mieter trägt die Kosten |
Mieter informiert rechtzeitig über Verstopfung | Vermieter | Vermieter trägt die Kosten |
Mieter versucht selbst zu reparieren und verursacht Schaden | Mieter | Mieter trägt die Kosten |
Fazit
Bei einer Rohrverstopfung ist meist der Vermieter zuständig. Laut § 535 BGB muss die Miete gebrauchsfähig sein. Kleine Reparaturen beinhalten normalerweise nicht die Reparatur von Wasserrohren.
Wurde die Verstopfung aber durch den Mieter verursacht, muss er die Kosten tragen. Er kann einen Handwerker rufen, wenn der Vermieter sich nicht kümmert. Dann darf er die Kosten vom Vermieter zurückverlangen. Im klaren Rechtsfall muss der Vermieter beweisen, dass er nicht schuldig ist. Der Mieter muss dagegen seine Unschuld zeigen.
Ein Vertrag, der den Mieter generell für die Verstopfung bezahlen lässt, ist ungültig. Bei großen Reparaturen sollte ein Fachmann gerufen werden. Beide Parteien sollten sich über ihre Pflichten informieren, um Streitigkeiten zu vermeiden, wenn ein Abfluss verstopft ist. Unstimmigkeiten müssen rechtzeitig und korrekt gelöst werden.
Um Rohrverstopfungen vorzubeugen, ist richtige Nutzung der Sanitärinstallationen wichtig. Dinge, die nicht rein gehören, sollten nicht in den Abfluss gelangen. Die Frage, wer bei einem verstopften Abfluss zahlt, ist klar geregelt. Gute Zusammenarbeit und Kenntnis aller Beteiligten ist aber weiterhin notwendig.