Ob der Vermieter die Kosten bei einer Rohrverstopfung übernimmt, hängt von der Ursache ab. Nach § 535 BGB muss die Mietwohnung nutzbar sein. Das schließt intakte Abwasserleitungen ein. Verschuldet ein Mieter die Verstopfung, muss er zahlen. Hat der Vermieter von der Verstopfung gewusst und nichts unternommen, kann der Mieter seine Miete mindern.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Kostenübernahme bei einer Rohrverstopfung richtet sich nach der Ursache.
- Vermieter sind laut § 535 BGB verpflichtet, die Mietwohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten.
- Verstopfungen durch unsachgemäße Installation, starke Kalkablagerungen oder verrostete Rohre sind Vermieterpflicht.
- Mieter haftet, wenn er nachweislich die Verstopfung fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
- Reagiert der Vermieter nicht auf eine Mängelanzeige, kann der Mieter Mietminderung geltend machen.
Pflichten des Vermieters bei einer Rohrverstopfung
Ein Vermieter hat bei einer Rohrverstopfung mehr zu tun als nur zu reparieren. Laut § 535 BGB ist er dazu verpflichtet, die Wohnung in gutem Zustand zu übergeben und zu halten. Dazu gehört, dass die Abwasserrohre funktionieren müssen.
Wann muss der Vermieter die Kosten übernehmen?
Der Vermieter muss die Kosten der Rohrverstopfung tragen, wenn der Mieter am Schaden unschuldig ist. Dies folgt aus der Vermieterpflicht Instandhaltung. Der Vermieter zahlt, wenn Mängel am Gebäude die Ursache sind oder es sich um normalen Verschleiß handelte. Er muss auch auf Beschwerden reagieren.
Wann haftet der Mieter für die Kosten?
Der Mieter zahlt für die Reparaturkosten, wenn er die Verstopfung verursachte. Das kann sein, wenn er absichtlich oder aus Unachtsamkeit falsche Dinge in die Abwasserrohre wirft. Beim Selbstreparaturversuch verursachte Schäden muss der Mieter auch in Ordnung bringen. Meldet er den Schaden zu spät, kann ihm eine Mietminderung auferlegt werden.
„Vermieter müssen im Falle einer Rohrverstopfung beweisen, dass die Ursache nicht in ihrem Risiko- und Verantwortungsbereich liegt. (§ 536a Abs. 2 BGB)“
Im Klartext: Der Vermieter muss bei einem Konflikt nachweisen, dass sein Gebäude keine Schuld hat. Mieter sind ihrerseits für Gäste oder Familienmitglieder verantwortlich, die Schaden anrichten.
Rohrverstopfung: Kostenübernahme durch Vermieter
Wenn Abwasserrohre verstopfen, fragen sich viele, wer zahlen muss? Laut § 535 BGB hat der Vermieter eine klare Pflicht. Er muss sicherstellen, dass die Mietwohnung funktionstüchtig bleibt. Dazu gehört auch die Wartung der Abwasserrohre.
Rechtliche Grundlage (§ 535 BGB)
Der Vermieter ist nach § 535 BGB für die Entfernung verantwortlich. Rohre zählen zu den regelmäßigen Reparaturaufgaben des Vermieters. Allerdings gilt das nicht, wenn der Mieter die Verstopfung verursacht hat.
Ausnahmefälle und Kleinreparaturen
Kleinreparaturen umfassen meist leicht zugängliche Dinge. Darunter fallen jedoch selten die Wassersysteme. Manchmal gibt es im Mietvertrag spezielle Klauseln für solche Fälle. Dies sollte man im Detail prüfen.
Folgeschäden und Haftung
Oft wird darüber gestritten, wer Schäden nach einer Verstopfung bezahlt. Doch es gibt ein paar klare Regeln:
- Schadensersatz Rohrverstopfung Vermieter: Der Vermieter zahlt, wenn er zu langsam handelt und dadurch Kosten steigen.
- Sanitär Notdienst Rohrverstopfung: In dringenden Fällen darf der Mieter sofort handeln, untereinander die Kosten.
- Rohrverstopfung Notfall Vermieter informieren: Der Mieter muss den Vermieter sofort benachrichtigen, um Schlimmeres zu verhindern.
Es ist selten klar, wer die Rohrverstopfungen bezahlt. Wichtig sind immer der Einzelfall und die Vertragsbedingungen.
Situation | Verantwortung | Bemerkung |
---|---|---|
Normale Nutzung | Vermieter | Normaler Verschleiß ist abgedeckt. |
Fahrlässige Verursachung durch Mieter | Mieter | Kosten können auf den Mieter abgewälzt werden. |
Unverzüglicher Einsatz eines Notdienstes | Abhängig | Vermieter muss unter bestimmten Bedingungen zahlen. |
Fazit
Bei einer Rohrverstopfung in einer Mietwohnung, ist genaue Klärung oft nötig. Die Verantwortung für die Kosten hängt von der Ursache ab, und den Mietverträgen.
Grundsätzlich muss der Vermieter bezahlen, außer der Mieter hat die Verstopfung schuldhaft gemacht. Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter für intakte Abwasserrohre zuständig.
Rohrverstopfungen zählen nicht zu den Kleinreparaturen. War der Mieter direkt schuld, muss er zahlen. Das gilt z.B. beim falschen Entsorgen von Damenbinden. Auch bei Besuchern oder Haushaltsangehörigen trägt der Mieter die Verantwortung.
Bei Schwierigkeiten, den Verursacher in Mehrfamilienhäusern zu finden, muss der Schuldige zahlen. Der Vermieter muss bei Klagen beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, muss der Mieter zunächst auslegen, kann sich die Kosten aber zurückholen.
Wichtig ist schnelles und klares Vorgehen, um Streit und Kosten zu vermeiden.